Wenn Studenten gründen

Rein in den Job als Neuling  oder doch lieber gleich Chef sein? Immer mehr Studenten in Deutschland entscheiden sich noch während des Studiums oder direkt im Anschluss dafür, ein eigenes Unternehmen zu gründen und stellen so die Weichen von Anfang an auf Selbständigkeit. Unterstützt werden sie dabei zum Teil durch die Universitäten, die – wie die TU München – sogar eigene Lehrstühle für Unternehmensgründung oder Unternehmensfinanzierung eingerichtet haben und damit einem Trend aus Amerika folgen, wo Studenten-Gründungen seit vielen Jahren gang und gäbe sind.

Können Sie sich vorstellen, mit fünf Euro Startkapital ein Unternehmen zu gründen?  Studenten verschiedener Unis in Deutschland stellen sich Jahr für Jahr dieser Herausforderung und nehmen am Fünf Euro Businessplan Wettbewerb teil, der ursprünglich vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. initiiert wurde und mittlerweile in unterschiedlichen deutschen Universitäten Fuß gefasst hat.
Die Idee: die Studenten entwickeln im Team eine Geschäfts­idee und setzen diese mit einem symbolischen Start­kapital von 5 Euro in wenigen Wochen real am Markt um. Unabhängig von Fach und Semester sind alle eingeladen, am Ende werden die Ideen auf der Abschlussveranstaltung präsentiert. Es locken nicht nur Ruhm und Ehre, sondern ein  Preisgeld und jede Menge gelebte Erfahrungen.

An der Uni Würzburg überzeugte in diesem Jahr die „Laufmaschen Susi“ die Juroren. Auch beim Sonderpreis für gute Pressearbeit hatte Susi die Nase vorn und ließ die Konkurrenz hinter sich.
Die Idee des Vierer-Teams ist genial: ein Strumpfhosenautomat – platziert in Kneipen, Bars und Clubs, der nicht nur die Lösung für plötzliche  Laufmaschenprobleme ist, sondern gleichzeitig auf den Online Shop hinweist, bei dem es teure Designer Strumpfhosen zu kaufen gibt.
Die Studentinnen, die Susi ins Leben gerufen haben,  verdienen den Preis wirklich, denn neben dem Problemlöser Automat haben sie es geschafft, eine Marke zu etablieren. Die Laufmaschen-Susi ist eine eher moderne Version eines Pin-Up-Girls.  Man findet sie auf den Strumpfhosen-Automaten, bei Facebook und  Susi hat sogar eine eigene Homepage.

Doch nicht nur Uni-Businessplan-Wettbewerbe sind Tummelplätze für gründungswillige Studenten. Insgesamt hat sich in den letzten Jahren so eine Art Studenten-Gründersubkultur entwickelt. In Passau zum Beispiel ist vor kurzem  das englische Traditions-Getränk Cider wiederbelebt worden. Drei studentische Jungunternehmer gründeten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,  fanden eine hessische Kelterei, die ihr Getränk „Princeton Cider“ produziert und schon war der neue Szene-Drink geboren und wird nun am Markt etabliert.

Ob Susi oder Princeton – es gibt viele Beispiele, die alle zusammen zeigen: am Anfang war die Idee und mit Marktkenntnis, Enthusiasmus, einem gutem Netzwerk und Fachwissen lässt sich aus einer tragfähigen Idee relativ schnell ein reales Unternehmen entwickeln. Möglich, dass es anfangs nicht ausreicht, um sich vom Gewinn zu ernähren – trotzdem ist es auch für Studenten eine Erfahrung, die nicht nur  in der Vita eine Bereichung darstellt.

Wenn Sie  Student sind und vorhaben ein Unternehmen zu gründen, sollten Sie ein paar Dinge beachten. So weist die Industrie und Handelskammer zu Leipzig auf ihrer Online-Präsenz auf folgende Punkte hin:

„Nach der Anmeldung sind Sie als Student für das Gewerbe „unbeschränkt geschäftsfähig„, das heißt Sie können, Miet-/Kauf – werksverträge abschließen sowie Arbeits- und Dienstverträge vereinbaren.
Der Studentenstatus bringt allerdings eine Besonderheit mit sich.
Dies betrifft insbesondere die Sozialversicherung:

  • Studenten sind meistens bis zur Vollendung ihres 25 Lebensjahres über ihre Eltern familienversichert und zahlen daher keine Beiträge.
  • Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch so bleiben, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben („Hauptberuflich“ – Zeitaufwand ist höher als der Aufwand zum Studium).
  • Die Entscheidung trifft in letzter Konsequenz die Krankenkasse.“ (Quelle: http://www.leipzig.ihk.de)

Darüber hinaus wirkt sich ein Zuverdienst natürlich auf den BaFög-Betrag aus und auch die Rentenversicherung wird bei einem Zuverdienst von mehr als 400 Euro zur Pflicht.