Welche Rechtsform passt?

Treppen

Zu den wichtigsten Entscheidungen, die man als Gründer*in treffen muss, zählt die der richtigen Rechtsform. Warum das so ist? Weil sie die Art und Weise definiert, wie ein Unternehmen rechtlich organisiert und betrieben wird. Im Grunde wickelt sich darum alles, was an bürokratischen To Do’s vor Gründung erledigt werden muss plus die vertraglichen Rahmenbedingungen für die weitere Arbeit.

Welche Rechtsform die passende ist, hängt von vielen Faktoren ab und richtet sich nach individuellen Bedürfnissen und nach den Ziele des Unternehmens aus. Parameter, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind, sind zum Beispiel die Haftung, die steuerliche Behandlung, die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die Finanzierung und die Verwaltung des Unternehmens. In vielen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt, ein Gründungszentrum wie die .garage Berlin oder Steuerberater zu konsultieren. Um den Dschungel vorab ein wenig zu lichten, bieten wir Dir hier eine kurze Übersicht der gängigsten Rechtsformen:

Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmen bezeichnet man eine unabhängige Geschäftseinheit, die – wie schon der Name sagt – von einer Person betrieben wird. Der Eigentümer ist allein verantwortlich für das Unternehmen und haftet persönlich für alle Schulden und Verbindlichkeiten. Wenn Du also allein arbeiten und nicht planst, viele Mitarbeiter*innen einzustellen, dann ist das für Dich die geeignete Rechtsform. Planst Du ein Gewerbe, also einen Marktstand oder einen Laden oder einen Onlineshop, musst Du Dich beim Gewerbeamt anmelden. Bist Du als Freiberufler*in unterwegs, dann gelten für Dich andere Bestimmungen (siehe unten). Gleich wie – diese Rechtsform ist die, die sich am einfachsten ohne hohen bürokratischen Aufwand umsetzen lässt, die aber in Sachen Haftung Nachteile hat, weil Du als Gründer*in mit Deinem Privatvermögen haftest, wenn etwas schiefgeht.

Unternehmergesellschaft

Um dem etwas entgegenzusetzen, hat man die Unternehmergesellschaft ins Leben gerufen. Eine Unternehmergesellschaft, auch bekannt als „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Mini-GmbH“, ist eine in Deutschland gegründete Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung. Die UG wurde im Jahr 2008 eingeführt, um die Gründung von Unternehmen zu erleichtern, indem sie eine GmbH-ähnliche Rechtsform mit einem geringeren Mindeststammkapital anbietet. Im Gegensatz zur GmbH beträgt das Mindeststammkapital für eine UG lediglich 1 Euro. Der oder die Gründer*in oder die Gründer müssen jedoch mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage bilden. Und das so lange, bis das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro erreicht ist. Nach Erreichen des Stammkapitals von 25.000 Euro könnte die UG dann in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Neben der steuerlichen Anmeldung und der Anmeldung beim Gewerbeamt, erfordert die die Gründung einer UG eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Die UG haftet wie eine GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während das persönliche Vermögen der Gesellschafter nur in begrenztem Umfang für Verbindlichkeiten haftet.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine GmbH ist eine Gesellschaft, bei der die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist. Dies bedeutet, dass die Eigentümer der Gesellschaft nicht persönlich für die Schulden und Verbindlichkeiten haften. Eine GmbH ist oft eine geeignete Rechtsform für größere Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter:innen beschäftigen.

Aktiengesellschaft (AG)

Die ganz große Nummer ist natürlich die Aktiongesellschaft. Bei ihr ist das Kapital in Aktien aufgeteilt, die von Aktionär:innen gehalten werden. Die Haftung der Aktionär:innen ist auf die Höhe ihrer Aktienbeteiligung beschränkt. Eine AG ist oft eine geeignete Rechtsform für größere Unternehmen, die eine umfangreiche Investition benötigen. Planst Du also ein großes Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden und einem hohen Umsatz, ist es durchaus zu überlegen, das Kapital aufzuteilen.

Genossenschaft

Wieder zunehmend beliebter werden in Deutschland die Genossenschaften – eine Rechtsform, bei der die Mitglieder zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Kauft man zum Beispiel einen Acker, dann kann man den genossenschaftlich bewirtschaften und alle Mitglieder der Genossenschaft profitieren vom Ertrag. Die Mitglieder haben also Mitspracherecht und Anteil an den Gewinnen. Eine Genossenschaft ist oft eine geeignete Rechtsform für Unternehmen, die auf Zusammenarbeit und Kooperation setzen.

Freiberufler

Zum Ende kehren wir noch einmal zu den Freiberuflern zurück. Sie sind Einzelpersonen, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Sie können eine Vielzahl von Rechtsformen wählen, einschließlich Einzelunternehmen oder GmbH. Freiberufler haben oft eine hohe Spezialisierung in ihrem Fachgebiet und sind daher oft erfolgreich in ihrer Branche. Was sie auszeichnet, ist, dass sich ihre Berufsbezeichnung im Katalog der Freien wiederfindet und dass sie keine Gewerbesteuer zahlen, sich dementsprechend auch nicht beim Gewerbeamt anmelden müssen.

Fazit: Wie eingangs schon geschrieben, ist die Wahl der Rechtsform eine sehr individuelle Entscheidung, die sich an den Zielen und Gegebenheiten Deines Unternehmens ausrichtet. Um Fallstricke zu vermeiden, lohnt es sich auf jeden Fall, sich vorab beraten zu lassen.

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