Quo vadis Gründungszuschuss?

Eigentlich sollte am 08.11.2011 alles besiegelt sein – sprich eine Neuregelung des Gründungszuschusses sollte auf den Weg gebracht werden. Doch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat konnte man sich nicht auf ein neues „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ einigen und so bleibt es zunächst bei der alten Gesetzeslage.
Neuer Termin für die Weiterführung der Verhandlungen ist der 22. November 2011.

So scheint es, als würde man die geplanten Veränderungen beim Gründungszuschuss wohl erst im nächsten Jahr umsetzen. Was ursprünglich schon für den 1. November 2011 angedacht war, hängt nun abermals in der Warteschleife. Kein gutes Signal für all jene, die sich mit dem Gedanken einer Gründung tragen und seit Monaten durch die Meldungen verunsichert werden.

Grundsätzlich ist die Bearbeitung des Gesetzes notwendig und demnach auch zu begrüßen. Nur leider schießt das Gremium mit seinen Forderungen, den Gründungszuschuss betreffend, deutlich über das Ziel hinaus. Warum will man ein Instrument, das durch aktuelle Studien belegt, nachweislich eine große Erfolgsquote vorzuweisen hat, nun derart bearbeiten, das es für viele willige und innovative Gründer nicht mehr zur Verfügung steht oder wenn, dann nur für eine zu kurze Zeit?

Sven Dönni, Projektleiter der .garage dazu: „Die derzeitige Grundannahme, dass Gründer innerhalb kurzer Zeit sprich derzeit nach 9 Monate und zukünftig nach 6 Monaten ihren Lebensunterhalt aus eine Neugründung generieren können, halte ich für praxisfern. Aus meiner persönlichen Erfahrung und den vielen Gesprächen, die ich mit Unternehmern geführt habe, dauert eine solide Gründung zwischen drei und acht Jahren. Und dabei ist die gedankliche Vorbereitungsphase noch nicht mit einberechnet.“

Die Kritik am Gründungszuschuss, so wie er derzeit ausgegeben wird, hat ihre Ursache nicht zuletzt darin, dass viele Gründungen finanziert wurden, die von Anfang an wenig Erfolgschancen hatten. Bleibt die Frage, ob es dann nicht angemessener wäre, lediglich das Auswahlverfahren zu verändern, statt die Dauer der Unterstützung.
Das meint auch Sven Dönni:  „Persönlich halte ich es für viel sinnvoller, nicht das Gießkannenprinzip anzuwenden, sondern genau hinzuschauen, ob Gründerpersönlichkeit und Geschäftsidee überhaupt Erfolgsaussichten haben. Viele Gründer sind noch gar nicht so weit zu gründen. Das Budget, welches bei zweifelhaften Gründungen eingespart werden könnte, kann besser denen zu Gute kommen, die Erfolgsaussichten haben.“

Hier noch einmal die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  • Die Grundförderung, die sich aus dem Arbeitslosengeld I + 300 Euro zusammensetzt wird nicht mehr für neun, sondern nur noch für sechs Monate gewährt.
  • Die Aufbauförderung in Höhe von 300 Euro/Monat verlängert sich von sechs auf neun Monate.
  • Der Rechtsanspruch auf ALGI, der bisher zum Gründungszeit noch 90 Tage betragen musste, muss nach der Änderung 150 Tage betragen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch mehr, sondern aus einer Muss-Leistung wird eine Kann-Leistung.