Neues vom Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss, ein äußerst sinnvolles Element zur Wiedereingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt, ist nicht mehr das, was er mal war. Ob das so die Absicht von Frau von der Leyen war, ist fraglich. Vielleicht ist die Tatsache, dass es im Februar rund 80 Prozent weniger Gründungszuschuss-Gründungen gab als im Februar des letzten Jahres, eher der stringenten Handhabung und Auslegung der Arbeitsvermittler geschuldet.

Die Zahlen, die die Arbeitsagentur Anfang März vorlegte, zeigen eines ganz klar. Die Reformierung des Gründungszuschuss ist eine Maßnahme die in der Umsetzung im negativen Sinne weit über das eigentliche Ziel hinausschießt.
Auch Jana W. musste diese Erfahrung machen, als sie frohen Mutes mit einem wirklich tragfähigen Businessplan und einigen Auftraggebern in spe vor ihren Arbeitsvermittler trat.

„Sie wissen ja, wir haben jetzt unsere Vorschriften. Als Grafikerin sind sie ausgesprochen gut vermittelbar, insofern sehe ich keinen Grund, Ihnen den Antrag auf Gründungszuschuss auszuhändigen.“ lautete sinngemäß die Antwort auf ihre Bitte, das Antragsformular ausgehändigt zu bekommen.

„Vorrang der Vermittlung“ heißt das in Amtsdeutsch. Qualifizierte Arbeitslose müssen demnach primär in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.  Für Jana W., die den Schritt in die Selbstständigkeit gut überlegt und geplant hatte, ist das alles eine Farce. „Für die Stellen, die auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind, bin ich teilweise überqualifiziert. Meinen die denn, ich mache so etwas blauäugig?“
Der Ärger über die Entscheidung ist ihr deutlich anzumerken und mit ihrer Frage trifft sie den Punkt, denn der Entscheidung, den Gründungszuschuss zu verändern, lag die Annahme zu Grunde, dass viele der Gründungen, die mit dem alten Gründungszuschuss finanziert wurden, Notgründungen waren. Dagegen sprechen allerdings Zahlen, die belegen, dass ein hoher Prozentsatz – nämlich nahe 80 Prozent der Gründer von einst auch nach fünf Jahren noch Selbstständige sind, oder als Arbeitnehmer ohne Agenturvermittlung in einen Job gekommen sind.

Trotzdem – das Kalkül der Ministerin ist aufgegangen. Für sie war der Gründungszuschuss in seiner ursprünglichen Form „ein veraltetes Rezept aus den Zeiten der Massenarbeitslosigkeit. Damals waren diese Rezepte richtig, aber heute sind sie nicht mehr adäquat.“ wie sich Frau von der Leyen kürzlich gegenüber der Morgenpost äußerte.
Wie auch die Redaktion der Internetseite www.gründungszuschuss.de treffend bemerkt, bedeutet also der Rückgang der Gründungszuschuss-Gründungen „ keineswegs, dass jetzt 82 Prozent der Anträge abgelehnt werden, sondern vielmehr, dass viel weniger Anträge gestellt werden.“ Ob das so Bestand hat und diese Taktik beibehalten werden kann, bleibt abzuwarten. Für Jana W. sieht die Zukunft jedenfalls so aus, dass sie sich nun ohne Gründungszuschuss selbstständig machen wird. Sie ist eine Unternehmerin, dass hätte jeder erkannt, der den Plan gründlich gelesen und sich damit auseinandergesetzt hätte. Allerdings schiebt sie das Vorhaben zeitlich nach hinten, um sich durch einen Nebenjob ein kleines finanzielles Polster zu sichern. Vom Ruhm, den sich der „Gründungsstandort Deutschlands“ einst an den Kragen heftete, kann in solchen Momenten wohl kaum noch die Rede sein.