Heute leite ich eine erfreuliche Pressemitteilung des VGSD e.V. weiter. Der VGSD e.V. begrüßt die vom Bundeskabinet beschlossene strengere Regeln gegen Zahlungsverzug. So gibt es zukünftig eine 40 Euro-Mahnpauschale, höhere Verzugszinsen und Zahlungsziele von über 30 Tagen nur noch im Ausnahmefall. Das bedeutet, dass Unternehmen und vor allem auch öffentliche Auftraggeber, die gern mal lange auf das Geld warten lassen,zukünftig schneller zahlen müssen.
Das Bundeskabinett will die Zahlungsmoral von Unternehmen und insbesondere öffentlichen Auftraggebern verbessern und hat Anfang April die Einführung einer 40-Euro-Mahnpauschale, höhere Verzugszinsen sowie eine Begrenzung von Abnahme- und Zahlungsfristen beschlossen. Während nämlich Unternehmen im Schnitt ihre Rechnungen spätestens nach 31 Tagen zahlen, lassen sich staatliche Auftraggeber im Mittel 42 Tage Zeit.
Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD) e.V. begrüßt die Neuregelung ausdrücklich: „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung nach einjähriger Verzögerung die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie umsetzt. Gerade kleine Unternehmen wurden in der Vergangenheit von größeren Unternehmen und staatlichen Auftraggebern immer wieder genötigt, lange Zahlungsverzögerungen zu akzeptieren, während ihre Lieferanten und Mitarbeiter zu Recht eine zeitnahe Bezahlung erwarteten. Das hat nicht wenige unverschuldet ihre Existenz gekostet. Das neue Gesetz dämmt den Mißbrauch dieses Machtgefälles ein.“
Selbständigen-Sprecher Lutz fährt fort: „Viele unserer Mitglieder freuen sich auf die Einführung 40-Euro-Mahnpauschale. Sie gibt ihnen ein Werkzeug an die Hand, auch kleinere Forderungen durchzusetzen. In der Vergangenheit musste man als Selbständiger solche Forderungen nicht selten abschreiben, weil das Hinterherlaufen einfach zu viel unbezahlten Aufwand bedeutete.“
Unter diesem LINK beantwortet der Verband Fragen zu der neuen Regelung: Wann tritt das Gesetz genau in Kraft? Für welche Rechnungen und laufenden Verträge gelten die neuen Regeln? Wie funktioniert die 40-Euro-Mahnpauschale? Wie werden die Abnahme- und Zahlungsfristen beschränkt?
Der Neuregelung des Zahlungsverzugs war ein Gesetzesverzug vorangegangen: Eigentlich sollte die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie vom Februar 2011 bereits zum März 2013 umgesetzt werden. Nach dem jetzigen Beschluss muss das Gesetz nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das bedeutet, dass das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2014 in Kraft tritt.