Gründer im Koalitionsvertrag

Es deutete sich ja schon an – nun ist es offiziell. Die Verhandlungender Regierungsparteien sind abgeschlossen und entgegen der Entwicklungen speziell in den letzten Jahren, scheint man sich nun wieder darauf zu besinnen, dass es nicht schlecht wäre, Gründer besser zu unterstützen. Nun warten wir ab, ob die Basis all dem zustimmt, präsentieren aber hier schon mal die wichtigsten Punkte. Danke an dieser Stelle an den Verband der Selbstständigen (VGSD) und seinen Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Lutz, der die Ergebnisse für uns zusammengestellt hat.

Union und SPD legen die eigene Messlatte hoch, gleich auf der ersten Seite des Koalitionsvertrags heißt es: „Unser Land braucht eine ‚Neue Gründerzeit‘. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen.“

Halten die zukünftigen Regierungsparteien dieses Versprechen? Vor der Wahl hatte der Gründerverband Prüfsteine zu den zehn wichtigsten Entscheidungsfeldern aufgestellt und prüft nun nach, in welchen Bereichen es tatsächlich Verbesserungen geben wird.

Das Ergebnis der Analyse: Vor allem Gründer dürfen sich freuen.

  • Der Gründungszuschuss soll wieder „mit auskömmlichen Mitteln unterlegt“ werden.
  • Mit der „Gründungszeit“ soll sogar eine neue Förderung für Gründungen aus einer Anstellung heraus eingeführt werden – in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens.
  • Auch das Gründercoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden.

Viele Selbständige dürften sich dagegen vor allem über die Dinge freuen, bei denen sich nicht viel ändert:

  • So bleiben die Minijobs (mit einer kleinen Änderung) erhalten.
  • Zu einer Rentenversicherungs- oder Altersvorsorgepflicht enthält der Koalitionsvertrag keine Hinweise. Allerdings haben sich sowohl Union als auch SPD vor der Wahl für die Einführung einer solchen Pflicht ausgesprochen. Deshalb kann der VGSD hier seinen Mitgliedern keine Entwarnung geben.

Keine Verbesserung bringt der Koalitionsvertrag laut VGSD in Hinblick auf:

  • Die hohen Mindestbeiträge für Selbständige zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Die Eindämmung von Beitragssteigerungen bei den privaten Krankenversicherungen
  • Die hohen und ungerechten Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Selbständige
  • In Bezug auf Abbau von Bürokratie und Zwangsabgaben sowie die Reform von Kammern gibt es nur allgemeine Absichtserklärungen
  • Zur hohen Rechtsunsicherheit in Bezug auf Scheinselbständigkeit und Freiberuflereigenschaft gibt es keine Aussagen

Für den VGSD bleibt also noch viel zu tun. Er freut sich aber über die angekündigten Verbesserungen für Gründer. Und: Er wird genau beobachten, ob die Ankündigungen auch zeitnah umgesetzt werden.

Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD, kommentiert: „Auch wenn man nach zweimonatigen Verhandlungen mehr Änderungen erwarten würde: Viele Selbständige dürften froh sein, dass durch den Koalitionsvertrag für sie vieles beim Alten bleibt bzw. tendenziell eher zu bewährten Dingen aus der Vergangenheit zurückgekehrt wird. Allzu oft haben Verbesserungsversuche in den letzten Jahren zu immer mehr Komplexität geführt und waren für die Unternehmen mit hohem Anpassungsaufwand und Mehrkosten verbunden.“