Der Petitionsausschuss des Bundestages hat, wie gerade bekannt wird, einen Beschluss gefasst über die von Tim Wessels vor gut einem Jahr initiierte und über 80.000 mal mitgezeichnete Petition gegen die Rentenpflicht für Selbständige.
Der Ausschuss hat sich überraschend deutlich hinter die Petition gestellt. Vor allem lehnt er pauschale Mindestbeiträge ab: „Die Einführung einer Versicherungspflicht darf nicht dazu führen, Existenzgründungen zu verhindern.“
„Das ist keinesfalls selbstverständlich“, kommentiert Tim Wessels die Entscheidung. „Die meisten Petitionen enden mit der Empfehlung ‚das Verfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte‘. Nicht so hier.“
Das „Handelsblatt“ hat dem Thema einen mehrseitigen Aufmacher gewidmet und spricht von einer „verlorenen Machtprobe“ von der Leyens. Es stellt fest, dass der Petitionsausschuss fast eins zu eins Wessels Argumenten gefolgt sei und zitiert den Berichterstatter des Ausschusses, Wolfgang Stegmann-Kuhn (Grüne) mit den Worten, der Beschluss sei „eine heftige Watschn für die Sozialministerin“.
In dem sechsseitigen Beschluss werden zunächst ausführlich die in der Petition und mündlichen Anhörung von Wessels vorgebrachten Argumente sowie die Diskussion darüber auf der Website des Bundestags wiedergegeben. Auf die Stellungnahme des Ministeriums folgen die Empfehlungen des Ausschusses.
„Ich freue mich, dass der Ausschuss den Argumenten der Petition folgt und den Protest von zehntausenden Selbständigen ernst nimmt. Eine pauschale Rentenversicherungspflicht ist damit vom Tisch“, meint dazu Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbständigen e.V. (VGSD). Gemeinsam mit Wessels hatte er im Herbst letzten Jahres zwei Gespräche mit Ursula von der Leyen geführt und die Interessen der Einzel- und Kleinunternehmer vertreten.
„Die Diskussion wird sich jetzt auf eine einkommensabhängige Versicherungspflicht verlagern“, sagt Lutz voraus. „So lange aber Selbständige in Teilzeit oder mit geringem Einkommen bereits durch die extrem hohen Mindestbeiträge zur Krankenversicherung belastet bleiben, haben sie selbst dafür keinen ausreichenden finanziellen Spielraum. Das eine Problem ist nicht ohne das andere zu lösen. Darauf werden wir nun den Schwerpunkt unserer Verbandsarbeit setzen.“
Tim Wessels, der für sein Engagement im Mai den „Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel“ erhalten hat, ergänzt: „Leider nicht abgelehnt wird in dem Beschluss die grundsätzliche Idee einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Dabei führt eine solche Verpflichtung in allererster Linie zu einem enormen Maß an zusätzlicher Bürokratie.“
„Die bereits bestehende Vorsorge muss anerkannt werden, wenn man nicht die Mehrheit der Selbständigen bestrafen will, die sich schon bisher vorbildlich um ihre Altersvorsorge gekümmert hat. Schließlich müssen bestehende Vorsorgeverträge weiter bedient, vielleicht auch ein Kredit für eine zur Altersvorsorge dienende Immobilie abbezahlt werden. Die Altersvorsorge Selbständiger ist so vielfältig und individuell wie die Menschen selbst – und ihre behördliche Prüfung, ob diese nun ausreichend in Sinne eines möglichen Gesetzes ist, damit ein Fass ohne Boden.“
Wessels ist überzeugt: „Dabei funktioniert das eigenverantwortliche Vorsorgemodell bei Selbständige nicht schlechter als die gesetzliche Rentenversicherung bei Arbeitnehmern. Nur 4 Prozent der Selbständigen sind im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen – ein ähnlicher Wert wie bei Arbeitnehmern. Die Horrorvorstellung vieler Politiker, Selbständige würde im Alter massenhaft dem Staat zur Last fallen, hat mit der Realität nichts zu tun.“