Natürlich war es zeitlich begrenzt und trotzdem hatten alle gehofft, dass es in die Verlängerung geht. Doch nach dem Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss schafft Ministerin Ursula von der Leyen zum Jahresende auch das Gründercoaching für Arbeitslose ab. Damit verschwindet der Vorteil, 90 Prozent der Beraterleistungen über die KfW abzurechnen. Ein Supergau für die, die marktfähige Ideen haben und diese mit Hilfe kompetenter Beratung umsetzen könnten.
Mit Gründungszuschuss geförderte Gründer sowie Gründer aus dem ALG2-Bezug sollten sich beeilen, um sich den Förderanspruch noch rechtzeitig vor seiner Abschaffung zu sichern, denn Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) streicht zum Jahresende das Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose, die bislang wichtigste Beratungsförderung für angehende Selbstständige. War es bisher so, dass sie nur einen Eigenanteil von zehn Prozent tragen mussten, wenn sie sich auf dem Weg in die Selbstständigkeit bis 40 Stunden lang professionell beraten und unterstützen ließen, so muss der Gründer ab dem kommenden Jahr 50 Prozent der Beraterleistung selbst tragen. Für viele Gründer ist das schlichtweg nicht zu finanzieren.
Natürlich stößt die Entscheidung, ähnlich wie die Neuregelung des Gründungszuschusses bei Experten und Gründern auf Unverständnis. „Das Programm wurde bislang als großer Erfolg bewertet “, sagt Andreas Lutz, Vorstand des Verbands der Gründer und Selbständigen (VGSD) e.V. „Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte das Ministerium in einer Unterrichtung das Coaching noch ausdrücklich gelobt. Zuvor hatten wissenschaftliche Evaluationen im Auftrag des Ministeriums immer wieder gezeigt, dass der Gründungszuschuss zu den wirkungsvollsten Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik zählt und hunderttausende Jobs geschaffen hat.“
Wenn die Förderung zum Ende des Jahres wegfällt, müssen arbeitslose Gründer ebenso wie bereits etablierte Existenzgründer 50 Prozent der Beratungskosten selbst tragen, im ehemaligen Ostteil Deutschlands 25 Prozent. „Für viele, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, war der Eigenanteil schon bisher nur schwer aufzubringen. Durch die Neuregelung wird ein Großteil vollständig von professioneller Beratung abgeschnitten. Das führt dazu, dass die Gründer an sich vermeidbare Fehler machen, es dauert länger, bis sie ihren Lebensunterhalt decken können, mehr Gründer werden deshalb vorzeitig aufgeben müssen.“ so Andreas Lutz.
Man hat den Eindruck, die Kette der Maßnahmen, die den Gründern den Start erschweren, reißt nicht ab. So bringt auch dieser Schritt der schwarz-gelben Regierung die Gründer aus Arbeitslosigkeit und „kleine“ Selbständige in existenzielle Schwierigkeiten.
Seit der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschusses weggefallen ist, ging die Zahl der Geförderten um 85 Prozent beziehungsweise mehr als 100.000 Gründungen zurück. In den Jahren 2011 und 2012 hatte von der Leyen die Beiträge zu einer Basis-Absicherung für Selbständige in der Arbeitslosenversicherung vervierfacht – auf rund 80 Euro monatlich. Das Aus für unzählige Kleinunternehmer könnte auch ihr – nach einem Proteststurm auf die kommende Legislaturperiode verschobenes – Gesetzesvorhaben zur Rentenversicherungspflicht für Selbständige mit Mindestbeiträgen von mehr als 260 Euro monatlich bedeuten – zusätzlich zu den bereits bestehenden hohen Mindestbeiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung von 350 Euro monatlich.
„Ich habe den Eindruck, hier soll schrittweise die gesamte Gründungsinfrastruktur zerschlagen werden“, sagt Lutz. „Wenn der Schaden, der dadurch entsteht, endlich ins Bewusstsein der Verantwortlichen dringt, wird es Jahre dauern, alles wieder aufzubauen.“
Allerdings: Während die Regierung bei Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit nach und nach jede Unterstützung streicht, verschenkt sie am anderen Ende das Geld mit offenen Händen: Am 15. Mai startete sie das Programm „Investitionszuschuss Wagniskapital“. Private Investoren („Business Angels“), die sich an „innovativen Unternehmen“ mit bis zu 250.000 Euro pro Jahr beteiligen, erhalten 20 Prozent davon vom Staat geschenkt – auch auf Investitionen, die sie ohnehin tätigen würden.
Mehr über die dargestellten Gesetzesänderungen unter vgsd.de.