Das Thema Auto beschäftigt nicht nur die deutschen Gemüter, sondern auch das Finanzamt. Ob ein Auto geschäftlich genutzt wird oder überwiegend privat, macht unterm Strich einen Unterschied. Manchmal ist das Ganze nicht so eindeutig, darum hier ein paar Tipps, worauf man achten muss, wenn das Fahrzeug zum notwendigen Betriebs- oder Privatvermögen gehört.
Will man nachweisen, dass man sein Auto zu über 50 Prozent beruflich nutzt, dann kommt man nicht drumherum, zunächst ein Fahrtenbuch zu führen. Analog heißt das: Aufschreiben wann und wo man war, wie viele Kilometer man gefahren ist und was der Anlass für die Fahrt war. Das Ganze dann über das gesamte Jahr – lückenlos. Wer ein Smartphone hat, kann sich dafür eine APP herunterladen, das vereinfacht die Sache ein wenig. Hat das Finanzamt einen Überblick, wie Ihre Fahrten einzuordnen sind, bleibt die Regelung für die nächsten Jahre so, es sei denn, Sie ändern Ihr Fahrverhalten.
DIE EIN-PROZENT-REGEL
Klingt zunächst mal kompliziert, ist es aber eigentlich nicht. Im Grunde geht das Finanzamt davon aus, dass das Auto immer auch für private Fahrten genutzt wird. Das kommt ja dem Halter zugute, ist sozusagen ein Plus und darum muss es versteuert werden. Die Ein-Prozent-Regel besagt, dass der Unternehmer jeden Monat ein Prozent des Brutto-Listenpreises seines PKWs mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss. Da spielt es auch keine Rolle, ob der Wagen neu ist oder gebraucht – entscheidend ist der Listenpreis. Will man sich also die Sache mit dem Fahrtenbuch, bei dem dann die tatsächlichen Kosten steuerlich geltend gemacht werden, sparen, dann ist diese Regelung von Vorteil. Weniger vorteilhaft ist sie, wenn man das Auto wirklich überwiegend geschäftlich nutzt und nur ganz selten private Fahrten hat.
Das FAHRTENBUCH
Wie schon angedeutet, muss das Fahrtenbuch konsequent geführt werden, wenn es vom Finanzamt akzeptiert werden soll. Es lohnt sich, die Daten gleich nach jeder Fahrt einzutragen, will man am Ende des Jahres nicht stundenlang mit Kalender und Google Maps beschäftigt sein. Elektronische Fahrtenbücher sind da von Vorteil, sie müssen allerdings so konzipiert sein, dass eine nachträgliche Veränderungen nicht mehr möglich oder offensiv gekennzeichnet und nachvollziehbar ist. Was bei einem elektronischen FB automatisch aufgezeichnet wird, müssen Sie, wenn Sie analog arbeiten, selbst aufschreiben:
– Datum
– Kilometerstand zu Beginn der Fahrt und am Ende
– Anlass/Reiseziel mit Adresse und Namen
Nun noch die Frage: Was, wenn ich das Auto weniger als 50 Prozent für mein Geschäft nutze? Dann kommt die Ein-Prozent-Regel für Sie nicht infrage. Dann ist das Fahrtenbuch das Mittel der Wahl, wenn Sie Ihre betrieblichen Fahrten steuerlich geltend machen wollen. Sind es gar weniger als 30 Prozent, dann gehört Ihr Auto zu Ihrem Privatvermögen und Sie haben neben dem Fahrtenbuch die Möglichkeit, einzelne Fahrten, die geschäftlich sind, mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer steuerlich geltend zu machen. Diese Regelung schließt allerdings aus, dass Sie Kosten für Benzin, Zubehör oder Ihre Autoversicherung absetzen können.
______________________________________________________________________________
Einen Autoexperten haben wir nicht in der .garage Berlin, wenn Sie aber ein Unternehmen gründen wollen und Beratung benötigen, dann sind Sie bei uns genau richtig.