Nun ist es da, das neue „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ und mit ihm die Neuregelung des Gründungszuschusses. Wie die Änderungen im Einzelnen aussehen und was Sie beachten müssen, finden Sie hier.
Da der Gründungszuschuss seitens der Arbeitsagentur nun keine Pflichtleistung mehr ist, sondern lediglich eine Kann-Entscheidung, wird es für Gründer zukünftig nicht leicht sein, an die staatliche Unterstützung zu gelangen. Denn die Devise, die von oben gesetzt wurde, heißt sparen.
Die einen nennen es ein Armutszeugnis für ein Land wie Deutschland, die anderen sehen es als notwendige Maßnahme an, um Missbrauch, der sicher in den letzten Jahren, in denen es die Förder-Instrumente ICH-AG, Überbrückungsgeld und Gründungszuschuss gab, auch an der Tagesordnung war, etwas entgegenzusetzen. Bleibt die Frage, ob es notwendig war, nun gleich mit der Planierraupe in einem Vorgarten anzurücken, um den Boden neu zu kultivieren.
Fakt ist, nun nützt kein Wehklagen – willige Gründer müssen sich 2012 auf die neue Situation einstellen und ein paar wichtige Punkte beachten, wenn Sie die Leistung erhalten wollen. Dafür ist es interessant, einen kurzen Blick darauf zu werfen, welche Einsparungen die Regierung beim Gründungszuschuss vorgenommen hat und wie sich das auf die möglichen Förderzahlen im nächsten Jahr auswirkt.
Dazu bediene ich mich bei Andreas Lutz, Autor und Betreiber des Webportals www.gründungszuschuss.de. Er geht davon aus, dass bei einer seitens der Bundesregierung vorgegebenen Budgetierung von rund einer Milliarde Euro die Kürzung in etwa 44 Prozent entspricht. Sie können sich ausrechnen, dass damit auch automatisch die Zahl derer, die mit dem Gründungszuschuss gründen werden, drastisch absinkt.
Die erste Empfehlung, die wir von der .garage Ihnen geben: Lassen Sie sich gut beraten und kalkulieren Sie realistisch. Sich mal eben einen Business-Plan aus dem Netz zu fischen, die Zahlen ein wenig zu schönen und anzupassen – das ist 2012 der sichere Weg hin zur Ablehnung.
Was Sie brauchen, ist ein hieb- und stichhaltiges Konzept, aus dem man heraus liest, dass Sie es entwickelt haben und auch verfolgen werden.
Achten Sie bereits beim ersten Kontakt mit der Agentur darauf, dass sie bei der sogenannten Eingliederungsvereinbarung die Weichen Richtung Existenzgründung stellen. Den Antrag auf Gründungszuschuss muss der Berater Ihnen aushändigen.
Wichtig ist nach wie vor die fachkundige Stellungnahme, wobei die nicht mehr allein für die Zustimmung ausschlaggebend ist. Bewertet der/die Agenturmitarbeiter(in) die Zahlen anders und kommt so zu einem anderen Schluss, kann eine Ablehnung erfolgen. Auch auf Formfehler wird ein höheres Augenmerk gelegt – es ist also wichtig, die Tragfähigkeitsprüfung von einer Stelle vornehmen zu lassen, die auch wirklich dazu autorisiert ist und vor allem Erfahrungen damit hat. Stellen Sie sich darauf ein, dass Ihnen ein Fragebogen vorgelegt wird, der zur Überprüfung Ihrer Eignung dient. So werden insbesondere Vorerfahrungen abgefragt.
Die .garage Berlin steht Ihnen auch 2012 gern mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie unser vielfältiges Beratungsangebot für das Gelingen Ihrer Gründung.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein auf allen Linien erfolgreiches Jahr 2
Danke für diesen tollen Artikel zum Jahresbeginn. Werde wohl dieses Jahr auch meine erste eigene Firma gründen und bin schon ganz eifrig, alles an Wissen auf zusaugen. Aber wie ich schon ahnte, und wie mir nun auch durch deinen Artikel nochmal klar wurde, um einen Beratungsservice werde ich wohl nicht herumkommen. Beste Grüße, Erich
Es gibt 2 Betrachter Seiten. Zum einen ist es nicht gut das gerade da, wo sich die Wirtschaft stärkt, gespart wird – am Gründer. Zum Anderen ist es gut das so genannten Gründern, die nur den Zuschuss wollen und dann wieder zur ARGE zurück gehen, keine Chanche mehr haben.