Aktuelles zum Gründungszuschuss

Nun ist es amtlich. Wie bereits  angekündigt und von vielen befürchtet, war es den Politikern innerhalb des Vermittlungsausschussses nicht möglich, den Streit um die Kürzungen beim Gründungszuschuss beizulegen und einen tragbaren Kompromiss zu finden. Stattdessen bleibt es bei den vom Bundestag bereits im Oktober beschlossenen Veränderungen.

Für alljene, die noch in diesem Jahr gründen wollen, heißt es nun, dass Eile geboten ist, denn bereits heute am 24.11.2011 werden die geplanten Änderungen vom Bundestag verabschiedet. Morgen wird dann aller Voraussicht nach der Bundesrat in einer Abstimmung seine Zustimmung geben und anschließend wird die neugetroffene Regelung dem Bundespräsidenten Christian Wulff zur Unterzeichnung vorgelegt. Seine Prüfung wird noch einmal maximal drei Wochen in Anspruch nehmen, so dass mit dem Inkrafttreten der Neuregelung Mitte Dezember zu rechnen ist. Die Chancen, dass entweder Bundesrat oder der Bundespräsident selbst dem widersprechen, sind äußerst gering.
Konkret heißt das, dass die Regierung damit ein Instrument zurechtstutzt, das nachweislich bislang zu den erfolgreichsten Gründungsförderungen zählte. Das wurde in der Vergangenheit mehrfach – nicht nur von einigen Politikern, sondern auch von Wissenschaftlern betont.

Was das für den einzelnen Gründer bedeutet – hier nun kurz im Überblick:

Da der Gründungszuschuss wie geplant eine Kann- und keine Pflichtleistung mehr ist, wird die fachkundige Stellungnahme eines unabhängigen Beratungsunternehmens oder der IHK überflüssig. Das bedeutet, dass damit auch die Prüfung der Tragbarkeit in den Händen der Arbeitsagentur liegt.

Gleichzeitig wird durch das Wegfallen des Rechtsanspruches eine exakte Liquiditätsplanung erschwert. Der Gründer sollte also zwei Liquiditätspläne erstellen – mit und ohne Gründungszuschuss.

Mit Kürzung der 1. Förderphase geht eine Gesamtkürzung des Budgets einher, auch wenn die zweite Förderphase verlängert wird.

Durch die Verlängerung der Restlaufzeit in der der Gründer noch ALGI Anspruch haben muss, verkürzt sich automatisch die Vorbereitungszeit für den Gründer.

Grundsätzlich werden mit der letztgenannten Veränderung mit Inkrafttreten des Gesetzes viele Gründungswillige von diesem Förderinstrument ausgeschlossen, weil sie den geforderten Restanspruch nicht mehr nachweisen können.

Insgesamt widerspricht sich die Regierung mit diesem Beschluss selbst, indem sie auf der einen Seite den Wirtschaftsstandort Deutschland hervorhebt und auch diverse Initiativen für Gründer (zuletzt: Gründerwoche Deutschland) ins Leben ruft oder unterstützt und auf der anderen Seite an der Stelle, an der es um konkrete tragbare Maßnahmen geht, einsparen will.
Damit wird eindeutig ein negatives Signal gesetzt, das wir eigentlich besonders in diesen Zeiten nicht brauchen können.

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