Rentenpflicht für Selbstständige? Ein Interview mit Dr. Andreas Lutz

Sicher haben Sie es schon gehört oder gelesen – Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen plant zum 1. Juli.2013 die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Tim Wessels hat dagegen die Online-Petition “Keine Rentenversicherungspflicht für Selbständige” initiiert, die bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist 80.629 Mitzeichner fand. Das konnte auch Ursula von der Leyen nicht ignorieren und lud den Initiator und IT-Unternehmer Tim Wessels sowie den Gründungsexperten Dr. Andreas Lutz vom „Arbeitskreis Rentenpflicht“ zu einem Gespräch ins Ministerium ein. Ich hatte die Gelegenheit, Dr. Andreas Lutz im Anschluss zu sprechen und ihn zu den Gesprächsergebnissen zu befragen.

Grundsätzlich eine gute Sache das mit der Rente, könnte man denken. Frau von der Leyen sorgt sich eben um das Wohl der Selbstständigen und macht sich Gedanken, wie man Alters-Armut vorbeugen kann. Dass ihre Pläne allerdings für viele Unternehmer das Aus der Selbstständigkeit bedeuten würden, weil die  monatlichen Zusatzbelastungen von möglicherweise mehr als 250,00 Euro den Gewinn fressen, wollen viele Gründer und Selbstständige nicht akzeptieren, ebenso wenig, wie die geplanten Einschränkungen der Wahlfreiheit in der Art der Vorsorge. Und so formierte sich doch erstaunlich schnell Widerstand – nicht zuletzt initiiert durch die Petition von Tim Wessels.

Herr Dr. Lutz, ist es nicht sinnvoll, dass jeder Selbstständige in die Rentenkasse einzahlt und so vorsorgt? Angestellte tun das doch auch.
Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, bei Künstlern und Publizisten die Künstlersozialkasse (KSK). Zudem ist bei diesen Gruppen der Beitrag einkommensabhängig: Je weniger ich verdiene, um so geringer der Beitrag. Bei Selbständigen ist das anders: Sie zahlen den doppelten Beitragssatz und die Mindestbeiträge für Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung summieren sich auf 415 Euro. Wenn dazu jetzt noch 250 und mehr Rentenversicherungsbeiträge kommen, sprengt das die Leistungsfähigkeit vieler Selbständiger. Ein kleiner Ausgleich war bisher, dass sie privat vorsorgen konnten, mit höheren Renditen als die gesetzliche Rentenversicherung sie bietet.
Es scheint ja so, als ob Frau von der Leyen die Zahl der Gründungen reduzieren will. Teilen Sie diese Ansicht? Und wenn ja, was steckt dahinter?
Ich habe sie im Gespräch darauf hingewiesen, dass allein durch die Kürzungen beim Gründungszuschuss die Zahl der Gründungen in diesem Bereich um 100.000 pro Jahr sinken wird – die Belastungen durch die Rentenversicherungspflicht würden diesen Trend noch verstärken. Die Gründer von heute sind die Arbeitgeber von morgen. Ich werde diesen Punkten im nächsten Gespräch mit Frau von der Leyen erneut ansprechen und sie noch einmal direkt fragen, ob dies ihre Absicht ist.
Was befürchten Sie, ist die Folge, wenn Frau von der Leyen Ihre Pläne umsetzt?
Wenn es bei 250 Euro und mehr Zusatzbelastung bliebe, müssten wahrscheinlich Hunderttausende von Selbständigen aufgeben. Statt später vielleicht auf Grundsicherung wären sie jetzt sofort auf Hartz IV angewiesen. Für diejenigen mit mittlerem und höherem Einkommen besteht das Problem darin, dass sie ja meist schon fürs Alter vorgesorgt haben, aber möglicherweise nicht in der künftig nachzuweisenden Form. Sie müssten womöglich zusätzliche Versicherungen abschließen, nur um den nötigen Nachweis zu erbringen und obwohl sie das Geld vielleicht gerade dringend zur Finanzierung des eigenen Geschäfts oder zur Rückzahlung aufgenommener Kredite benötigen. Die Altersvorsorge könnte sich für sie verschlechtern, statt zu verbessern.
Wie könnten Sie sich eine Altersvorsorge für Selbstständige vorstellen oder was würden Sie empfehlen?
Man sollte so früh wie möglich mit dem Altersvorsorge beginnen, die monatliche Belastung ist dann viel niedriger, denn der Zinseszins-Effekt kann über einen längeren Zeitraum wirken. Auch wenn im Jahr nach der Gründung vielleicht erst mal nur fünf und im zweiten Jahr zehn Prozent des Einkommens fürs Alter zur Seite gelegt werden können, wichtig ist einen Einstieg zu finden. Längerfristig sollten es dann mindestens 15 bis 20 Prozent sein. Die richtige Höhe lässt sich in Abhängigkeit vom Alter und der Höhe des gewünschten Rentenniveau ausrechnen.
Gab es neue Erkenntnisse im Gespräch? Worauf müssen wir uns einstellen und wird der Dialog fortgesetzt?
Die Verpflichtung, eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen scheint vom Tisch. Das ist eine gute Nachricht, denn diese hätte noch einmal bis zu 100 Euro pro Monat zusätzlich gekostet. Wer nicht ganz gesund ist, hätte zudem hohe Aufschläge bezahlen müssen. Was die Rentenversicherung betrifft, so soll der Kreis der zulässigen Anlagemöglichkeiten erweitert werden. Außerdem denkt die Ministerin über einkommensabhängige Beiträge für Geringverdiener nach. Details stehen aber noch nicht fest, auch die einkommensabhängigen Beiträge könnten für viele Selbständige das Aus bedeuten. Insgesamt möchte die Ministerin nur über das ‚Wie‘ und nicht das ‚Ob‘ des Gesetzes sprechen. Die mit diesem Gesetz entstehende enorme Bürokratie ist sie offenbar bereit in Kauf zu nehmen. Den Dialog mit uns will sie fortsetzen, zwei weitere Termine im Abstand von vier bis sechs Wochen sind geplant. Wir können dabei um so mehr erreichen, je mehr Gründer und Selbständige uns unterstützen. Gelegenheit bietet dazu die Facebook-Gruppe “Gemeinsam gegen Rentenpflicht für Selbständige”
Dr. Lutz, vielen Dank für dieses Gespräch!

3 Gedanken zu „Rentenpflicht für Selbstständige? Ein Interview mit Dr. Andreas Lutz

  1. Hier wird von lediglich 250,- € Mehrbelastung durch die Rentenversicherung geredet.
    Meines Wissens hat die „Dame“ von der Leyen 400,- € Rentennachweis zuzüglich 100,- € für die Berufsunfähigkeit im Visir.

    Bei lediglicher Grundrente von 700,- EURO nach X Jahren.

    Die Beitragsbemessungsgrundlagen gehören abgeschaft. Nach oben, wie auch nach unten.

    Dies sollte nicht nur für die Rentenversicherung gelten, sondern ebenso für die Krankenversicherung.

    Diese Grundsicherung ist im Prinzip ein Hartz 4 für arme Rentner und beträgt zurzeit rund 700 Euro im Monat.

    Stichwort private Vorsorge: bekanntlich kommt die “Dame” Leyen aus Hannover. Und Hannover scheint der “Politsumpf” schlechthin zu sein, in BRD. Schröder, Riester, Rüster, Rösler. Nicht zu vergessen, “Freund” Carsten Maschmeyer. Bakannt aus der “Niedersachsenconnection” oder auch Maschsee-Mafia. Sie alle sind mehr oder weniger alle sehr eng miteinander verbunden. Verdiente doch das Maschmeyer-Imperium ein riesiges Vermögen mittels Einführung von Riester- und Rüsterrente.

    “Ein Schelm, der Böses dabei denkt”?

    Als Selbstständiger wirst du nur abgezockt. Und das nach Strich und Faden.

    Ein Herr Wendelin Widdekind (war Chef von Porsche) verdiente über 50 Mio. im Jahr. Bezahlt aber, bei etwa 4 Mio. € Monatsgehalt im Verhältnis aber nur 0,015 % seines Gehalt für Krankenversicherung aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze. Das gilt für viele Bereiche in diesem System.

    Sie sind wie “Parasiten”. Sie saugen ihren Wirt aus. Bis zum letzten Tropfen. Dann wenden sie sich einem Neuen zu!

    Realität eines Unternehmers

    http://www.youtube.com/watch?v=Q_PVhZw4eEc&feature=player_embedded

    http://kammerspartakus.wordpress.com/2012/04/18/ihkhwk-lieber-in-den-schuldensumpf-anstatt-in-hartz-iv/

  2. Grundsätzlich halte ich die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige für richtig. Wird doch die Altersversorgung sehr stark vernachlässigt. Aber man sollte vielleicht gerade in den ersten Jahren einer Selbständigkeit über eine sog. Schonfrist nachdenken und Ihnen vielleicht bis zu 5 Jahre ermöglichen Ihren Betrieb aufzubauen und anschliessend einen Einstieg mit einer prozentualen Regelung ermöglichen. Ansonsten pflichte ich dem bei, wird die Gründung einer Selbständigkeit zunehmends unatraktiver, weil nicht mehr bezahlbar!

Kommentare sind geschlossen.