Solo-Selbstständige werden beim Konjunkturpaket übergangen

Heute übergebe ich das Wort an Andreas Lutz, Vorsitzender des VGSD e.V. – ein Verband, der vorrangig die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmern vertritt. Seine Haltung zum gestern verabschiedeten Konjunkturpaket ist mehr als deutlich. In einer Pressemitteilung schreibt er: 

„Gründern sowie Teilzeit-Selbstständigen Die von der Corona-Krise in besonderem Maße betroffenen 2,2 Millionen Solo-Selbstständigen wurden beim gestern Abend verkündeten Konjunkturpaket übergangen. In dem 15 Seiten langen, 57 Maßnahmen umfassenden Ergebnispapier des Bundesfinanzministeriums werden sie an keiner Stelle genannt.

Die im März mit großem Medienecho verkündeten Soforthilfen im Umfang von angeblich 50 Milliarden Euro werden eingestellt, obwohl eine Verlängerung um zwei Monate vorgesehen war und die Mittel bisher erst zu einem Viertel ausgeschöpft sind. Statt das Programm rechtssicher auszugestalten, Lücken zu schließen und – wie von den Wirtschaftsministern der Länder schon Anfang April einhellig gefordert – auch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt zu zahlen, werden die nicht ausgeschöpften Mittel nun zweckentfremdet und in Form sogenannter „Überbrückungshilfen“ an größere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter weitergereicht.

Die Solo-Selbstständigen gehen leer aus und werden so zu den Hauptverlierern dieser Krise gemacht. Zum Schutz der Gesundheit aller wurde vielen „Solos“ ihre Berufstätigkeit verboten, in einigen Bereichen werden sie de facto bis Jahresende nicht arbeiten können. Statt nun auch den Schaden gemeinschaftlich zu tragen, werden die Solo-Selbstständigen mit diesem alleine gelassen.

Der VGSD e.V. hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) eine Bundestagspetition zur Fortführung der Soforthilfen und notwendigen mittelfristigen Maßnahmen gestartet, die unter vgsd.de/pet (bzw.: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_05/_13/Petition_111001.nc.html) mitgezeichnet werden kann.

Die Solo-Selbstständigen konnten schon bisher kaum von den – doch eigentlich eigens für sie ausgestalteten – Soforthilfen profitieren, denn gefördert wurden nur bestimmte betriebliche Kosten, die bei dieser Gruppe von Unternehmen meist nur in geringer Höhe anfallen. Bei 63 Prozent von ihnen liegen die betrieblichen Fixkosten unter 1.000 Euro, bei 43 Prozent sogar unter 500 Euro pro Monat. (Quelle: VGSD-Befragung unter 27.000 Selbstständigen)

Bei den angekündigten Überbrückungshilfen, die die Soforthilfen ersetzen, sind die Hilfen noch restriktiver ausgestaltet. Solo-Selbstständige werden noch weniger erhalten als bisher. Auch sind die Voraussetzungen (Gutachten des Steuerberaters) so hoch angesetzt, dass sich die Antragstellung für Solo-Selbstständige noch weniger als bisher lohnen dürfte.

Die eigentlichen Kosten von Solo-Selbstständigen sind ihre private Miete, Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung usw. Eine Übernahme dieser Kosten bleibt weiterhin ausgeschlossen. Zu Beginn der Coronakrise hatte es in vielen Bundesländern geheißen, dass die Soforthilfen für diese Ausgaben eingesetzt werden dürften. Die Länder hatten jedoch nicht mit der Weigerung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier gerechnet, die Soforthilfen dafür zu verwenden. Bis heute und auch weiterhin verweist er Solo-Selbstständige in Bezug auf ihre privaten Lebenshaltungskosten auf die Grundsicherung („Hartz IV“).

Auch diese ist aber trotz angeblich „vereinfachter Antragstellung“ und „Verzicht auf Vermögensprüfung“ so ausgestaltet, dass mehr als 80 Prozent der betroffenen Solo-Selbstständigen sie nicht beantragen können und wollen. Bei Selbstständigen haben die Anträge oft einen Umfang von mehr als 100 Seiten. Sehr viele Betroffene sind zudem im fortgeschrittenen Alter und haben entsprechend der bisherigen Rechtslage eigenverantwortlich für ihr Alter vorgesorgt. Diese Altersvorsorge schließt sie angesichts niedriger Vermögens-Freigrenzen nun zu einem großen Teil auch von dieser Art von Hilfe aus.

VGSD-Vorstand Dr. Andreas Lutz fasst die Situation wie folgt zusammen: „Die Regierung lässt die Solo-Selbstständigen im Stich und behandelt uns als Erwerbstätige dritter Klasse, dabei stehen wir für die Vielfalt in unseren Städten und im kulturellen Leben. Zum Schutz aller hat sie uns unsere Berufsausübung verboten. Das war nachvollziehbar. Sie darf uns nun aber mit dem Schaden, der höher ist als bei Angestellten, nicht einfach alleine lassen.“

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*Über den VGSD:*

Der Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD) vertritt die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmern, Gründern sowie Teilzeit-Selbstständigen. Der 2012 gegründete Verband zählt aktuell mehr rund 5.400 Vereins- und 16.500 Communitymitglieder.
Die Mitglieder kommen aus allen Branchen. Besonders hoch ist der Anteil von Wissensarbeitern und „neuen Berufen“. So ist der VGSD unter anderem der größte Verband von IT-Selbstständigen und Beratern in Deutschland.
Sitz des VGSD ist München. Weitere Informationen gibt es unter https://www.vgsd.de/