Eine heute veröffentlichte Analyse von KfW Research (www.kfw.de/fokus) zum Thema Gründergeist kommt zum Ergebnis, dass nicht nur die Zahl realisierter Existenzgründungen seit Jahren zurückgeht, sondern auch das generelle Interesse an einer beruflichen Selbstständigkeit.
So sank der Anteil der Erwerbsbevölkerung mit dem Wunsch nach einer selbstständigen Tätigkeit im Jahr 2018 auf das Rekordtief von nur 25 Prozent gegenüber dem Wert von 45 Prozent im Jahr 2000. Als Hauptgrund dieser Entwicklung nennt die KfW den jetzt zu Ende gehenden, lang anhaltenden Aufschwung am Arbeitsmarkt. Auch die Verunsicherung durch die Finanzkrise und die demografische Entwicklung führten zu einem Rückgang der Gründungsneigung, weil diese mit zunehmendem Lebensalter abnehme.
Dazu kommt, laut Andreas Lutz vom VDSG, eine lang anhaltende Serie gründungsfeindlicher Gesetze. „Aus unserer Verbandsarbeit wissen wir, dass sich der alarmierende Rückgang der Gründungsbereitschaft keineswegs nur durch die bisherige gute Konjunktur erklärt, vielmehr ist sie auch Folge einer nicht aufhören wollenden Serie selbstständigenfeindlicher Gesetze seit 2010“ Maßgebliche Ursachen für den Rückgang sind die Streichung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss, die Einstellung von Beratungs-, Schulungs- und Finanzierungshilfen und die drastische Erhöhung der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Zu großer Verunsicherung führt zurzeit vor allem die aktuelle Rechtsunsicherheit in Bezug auf Scheinselbstständigkeit“, führt Lutz weiter aus.
Irreführende Äußerungen über die Altersvorsorge von Selbstständigen
Zudem findet seit Jahren eine politisch motivierte Debatte statt, die Soloselbstständige als prekär und von Altersarmut bedroht zeichnet. Hintergrund sind Pläne zur Einführung einer Renten- bzw. Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. So veröffentlichten zahlreiche Medien Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), wonach die Hälfte der Selbstständigen nicht für ihr Alter vorsorgen würden. Zuletzt behauptete Arbeitsminister Heil, dass drei Millionen Selbstständige (von insgesamt 4,2 Millionen!) nicht für ihr Alter vorsorgen würden. Dabei stellte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bereits im Jahr 2016 in der zu diesem Thema bis heute maßgeblichen Studie fest: „Die allermeisten Selbstständigen betreiben Altersvorsorge oder haben Vermögen“. (https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.546807.de/16-45-3.pdf)
Auch die vom BMAS als existenzkritisch für Selbstständige eingestufte Rolle der Plattformarbeit wird von zahlreichen – auch durch das Ministerium selbst beauftragten Studien – als Nischenphänomen bewertet. „Vor dem Hintergrund der Digitalisierung, aber auch angesichts der sich nun eintrübenden Konjunktur, brauchen wir eine Erhöhung der Gründungsbereitschaft, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Schlechtreden der Selbstständigen muss beendet, die gründerfeindlichen Gesetze überprüft werden“, fordert Lutz.
Selbstständige Experten für Digitalisierung benötigt, Einsatz aber nicht möglich
Intensive Bemühungen deutscher Großunternehmen verdeutlichen den wachsenden Bedarf an hoch qualifizierten selbstständigen Experten für die erfolgreiche Digitalisierung und Wettbewebsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Bereits im Juni 2018 forderten die Vorstandsvorsitzenden von 15 der größten deutschen Unternehmen in einem gemeinsamen Brief an Hubertus Heil mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von Selbstständigen.
Seitdem hat die Rechtsunsicherheit weiter zugenommen. Die in kurz vor Veröffentlichung stehende Lünendonk-Befragung unter Personaldienstleistern hat ergeben, dass jedes siebte bis achte deutsche Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Regelungen keine Freelancer mehr einsetzt. Einige Unternehmen wie Vodafone verbieten aufgrund der Rechtsunsicherheit hierzulande sogar ihren Lieferanten den Einsatz selbstständiger Mitarbeiter bei Unternehmensprojekten. Auch Vodafone-CEO Dr. Johannes Ametsreiter hatte zu den Vorstandsvorsitzenden gehört, die das BMAS vor einem Jahr eindringlich gebeten hatten, mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
*Über den VGSD:*
Der Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD) vertritt die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmern, Gründern sowie Teilzeit-Selbstständigen. Der 2012 gegründete Verband zählt aktuell mehr als 3.500 Vereins- und 14.000 Communitymitglieder.
Jeannette Hagen, freie Journalistin, Berlin